Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Vitium in contrahendo“ „Mangel beim Vertragsschluss“, Mängel, die beim Abschluss eines Vertrages aufgetreten sind, diese führen in der Regel zur Anfechtung (§§ 119ff. BGB) oder…
Archives
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „vitia, quae ex ipsa re oriuntur“ „die Mängel, die in der Sache selbst auftreten“, römische Gefahrtragungsregel im Miet- und Pachtrecht