Aus dem lateinischen übersetzt heißt „Ratio decidendi“ und bezeichnet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Das Gegenteil ist ein „obiter dictum„
Ratio decidendi
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Aus dem lateinischen übersetzt heißt „Ratio decidendi“ und bezeichnet die rechtliche Begründung einer Gerichtsentscheidung. Sie umfasst die tragenden Gründe für die Entscheidung. Das Gegenteil ist ein „obiter dictum„
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner