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Schiedsgutachtenordnung

by Jan Dwornig

In einigen Fällen entscheiden sich Parteien dafür, einem Schiedsverfahren oder dem Verfahren vor einem staatlichen Gericht ein sogenanntes Gutachtensverfahren zu stellen, hierfür benötigt man eine Schiedsgutachtenordnung. Bei dem Verfahren erarbeiten bestellte Gutachter im Konfliktfall ein Gutachten über die konkrete Streitigkeit. Dieses ist für die Parteien nicht bindend, sondern stellt lediglich einen Versuch dar, das aufwendigere Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren zu vermeiden und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Der Ablauf solcher Gutachtensverfahren ist zum Beispiel innerhalb der Schiedsgutachtensordnung vorgegeben, die von der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. zur Verfügung gestellt werde. Die  Schiedsgutachtensordnung beschreibt ein entsprechendes Verfahren, beschäftigt sich mit der Benennung und der Bestellung der Gutachter und regelt Aspekte wie die Vertraulichkeit, die Kosten oder den Haftungsausschluss.

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