Acquired Person = Erworbene Person: eine andere Bezeichnung für Vermögenswerte oder Wertpapiere eines Zielunternehmens bei einem Unternehmenszusammenschluss oder einem Verkauf.
Acquired person
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Acquired Person = Erworbene Person: eine andere Bezeichnung für Vermögenswerte oder Wertpapiere eines Zielunternehmens bei einem Unternehmenszusammenschluss oder einem Verkauf.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner