Acquiring Person = Erwerber: Eine andere Bezeichnung für einen Bieter, Käufer, bzw. eine Partei die Vermögenswerte oder Wertpapiere einer anderen Partei im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss erwirbt.
Acquiring person
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Acquiring Person = Erwerber: Eine andere Bezeichnung für einen Bieter, Käufer, bzw. eine Partei die Vermögenswerte oder Wertpapiere einer anderen Partei im Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss erwirbt.
Rechtsanwalt, LL.M.(M&A), Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Diplom-Wirtschaftsjurist, Meester de rechten (NL) Partner