Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „actio exercitoria et institoria “ „Reederklage / exercitor navis“ „Klage gegen den Geschäftsinhaber“. Anwendungsfälle ist die Klage gegen den Reeders wegen Fehlern des Kapitäns oder die Klage gegen den Geschäftsinhabers wegen eines Fehlers eines seiner Angestellten.
actio exercitoria et institoria
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