Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus testandi“ „Testierwille“
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Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus rem sibi habendi“ „der Wille, eine Sache für sich zu besitzen“ / „Eigenbesitzwille“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus rem alteri habendi“ „der Wille, eine Sache für einen andern zu besitzen“ / „Fremdbesitzwille“.
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus rem alteri gerendi“ „der Wille, ein Geschäft für einen anderen zu führen“ / „Fremdgeschäftsführungswille“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus recipendi“ „Empfangswille“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus possidendi“ „Besitzwille“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus donandi“ „Schenkungswille“
Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „animus belligerendi“ „der Wille Krieg zu führen“.