Die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im Rahmen von Schiedsverfahren bezieht sich auf eine ganze Reihe konkreter Aufgaben, die vor allem innerhalb von § 1062 ZPO geregelt sind. Hierzu zählen unter anderem…
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Aus dem Lateinisch,en übersetzt heißt „obiter dictum“ „das nebenbei Gesagte“, in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die zur Entscheidung in der Sache eigentlich nicht erforderlich war, Gegenbegriff ist die „ratio decidendi„