Aus dem Lateinisch,en übersetzt heißt „obiter dictum“ „das nebenbei Gesagte“, in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die zur Entscheidung in der Sache eigentlich nicht erforderlich war, Gegenbegriff ist die „ratio decidendi„
Aus dem Lateinisch,en übersetzt heißt „obiter dictum“ „das nebenbei Gesagte“, in einem Urteil geäußerte Rechtsansicht, die zur Entscheidung in der Sache eigentlich nicht erforderlich war, Gegenbegriff ist die „ratio decidendi„